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Thomas Melchior

Ich habe durch Sportwetten alles verloren.

Heute unterstütze ich Spieler dabei, verlorene Einsätze aus Online-Sportwetten zurückzufordern. Hier erfährst du, wie das für dich ohne eigenes Kostenrisiko möglich ist.

  • Unverbindlich & kostenfrei
  • Rückzahlung & rechtliche Beratung
  • Spezialisierte Fachanwälte

 

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Thomas Melchior die Story

Vom Leistungssportler zum Aufklärer über Spielsucht

Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schnell sich ein stabiles Leben verändern kann. Ich war Leistungssportler, beruflich erfolgreich und Familienvater – bis eine Online-Glücksspielsucht begann, Schritt für Schritt die Kontrolle zu übernehmen und innerhalb kurzer Zeit vieles zu zerstören.

Heute spreche ich offen über diese Zeit. Nicht aus Sensationslust, sondern um aufzuklären: Viele Betroffene unterschätzen die Risiken illegaler Online-Sportwetten oder erkennen zu spät, wie stark sich das eigene Spielverhalten verändern kann. Finanzielle Verluste, emotionaler Druck und rechtliche Unsicherheiten sind häufig die Folge.

Meine Geschichte zeigt jedoch auch, dass Betroffene nicht allein sind. In vielen Fällen bestehen rechtliche Möglichkeiten, verlorene Einsätze prüfen zu lassen und unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern – oft sogar ohne eigenes Kostenrisiko.

Sportwetten Verluste können zurückgeholt werden.

Kooperation mit HAHN Rechtsanwälte.

Viele Glücksspielanbieter verfügen erst seit Oktober 2020 über eine gültige Lizenz für ihr Online-Angebot. Viele Lizenzen wurden sogar erst in den Jahren 2020-2023 erteilt.

Die Glücksspielverträge sind wegen Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag nichtig.

Der Anbieter muss sämtliche Einzahlungen (abzüglich der Auszahlungen) an den Spieler zurückzahlen.

Wenn Sie zwischen 2016 und Oktober 2020 bei Sportwetten online gespielt haben, stehen Ihre Chancen daher gut, Ihr verlorenes Geld zurückzufordern.

In wenigen Schritten Verluste zurückfordern

1.

DSGVO Anfrage beim Anbieter stellen

Dokumente herunterladen, ausfüllen und per E-Mail inkl. Personalausweis an den Anbieter senden.

3.

Erhaltene Transaktionsliste zur Prüfung einreichen

Wir prüfen Ihre Transaktionsliste und sagen Ihnen genau, wie viel Geld Sie zurückverlangen können.

2.

Prozessfinanzierungsvertrag abschließen

Zur Finanzierung des Verfahrens wird ein Prozesskostenfinanzierer benötigt.

4.

HAHN Rechtsanwälte übernimmt Ihr Verfahren

Bei positiver Einschätzung übernimmt die Kanzlei die Durchsetzung deiner Ansprüche gegen den Anbieter.

Beratung durch Fachanwalt anfordern

Online Sportwetten Beratung anfordern

 

Haben Sie bereits eine Transaktionsliste vorliegen?
Bei welchem Anbieter haben Sie gespielt?

 

🔥 KEIN Kostenrisiko - Prozesskostenfinanzierer übernimmt Kosten🔥

WICHTIG: Wir arbeiten mit Prozesskostenfinanzierern zusammen. Die Kosten des Verfahrens werden durch den Prozessfinanzierer getragen. Nur im Erfolgsfall erhält dieser eine Provision in Höhe von 33 bis 39%.



Unser Erstberatungsangebot

  • Unverbindlich & kostenfrei
  • Rückzahlung & rechtliche Beratung
  • Spezialisierte Fachanwälte

Online-Sportwetten waren in Deutschland lange Zeit nicht reguliert. Wir prüfen, ob Verluste zurückgefordert werden können und begleiten dich im weiteren Prozess.

HAHN Rechtsanwälte

Urteile gegen Sportwetten-Anbieter

Urteil gegen Tipico

779.273 € müssen von Tipico zurückgezahlt werden.

Landgericht Hanau, Urteil vom 27.06.2025 – 9 O 1331/24 – Tipico

Urteil gegen Tipico

122.710,74 € müssen von Tipico zurückgezahlt werden.

Landgericht Tübingen, Urteil vom 26.11.2024 – 5 O 279/24 – Tipico

Urteil gegen Tipico

282.581,06 € müssen von Tipico zurückgezahlt werden.

Landgericht Koblenz, Urteil vom 04.03.2025 – 4 O 343/24 – Tipico

Urteil gegen Tipico

17.655,96 € müssen von Tipico zurückgezahlt werden.

Landgericht Hannover, Urteil vom 24.12.2024 – 13 O 260/24 – Tipico

Urteil gegen Tipico

11.336 € müssen von Tipico zurückgezahlt werden.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 01.07.24 – 330 O 339/23 – Tipico

Urteil gegen Tipico

13.970,62 € müssen von Tipico zurückgezahlt werden.

Oberlandesgericht München, Urteil vom 26.11.2025 – 121 O 3329/24 – Tipico

Urteil gegen Tipico

99.917,85 € müssen von Tipico zurückgezahlt werden.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 18.12.2025 – 334 O 22/25 – Tipico

Urteil gegen Tipico

14.275,70 € müssen von Tipico zurückgezahlt werden.

Landgericht Berlin, Urteil vom 12.11.2024 – 4 O 203/24 – Tipico

Häufig gestellte Fragen

Bei einer unserer Prozesskostenfinanzierung trägt der Prozesskostenfinanzierer das vollständige Kostenrisiko. Dazu gehören insbesondere Gerichtskosten, Anwaltskosten sowie die Kosten der Gegenseite im Unterliegensfall.

  • Kein eigenes Kostenrisiko für den Mandanten
  • Vergütung des Prozesskostenfinanzierers nur im Erfolgsfall
  • Keine Zahlungspflicht bei Misserfolg